Die Landesregierung hat die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ beschlossen.
Da diese angeordneten Maßnahmen, die aktuelle Corona-Stufe, die Corona-Verordnung Sport und die Regelungen vom Landkreis Ludwigsburg ständig den aktuellen Erfordernissen angepasst werden, verweisen wir für weitere Einzelheiten auf die offiziellen Seiten der Landesregierung und vom Landkreis Ludwigsburg.
Wir nehmen die Situation zum Corona-Virus sehr ernst. Hilfreiche und ständig aktualisierte Hinweise zur Verhaltenshinweise findet ihr auch auf den offiziellen Webseiten vom Robert Koch Institut und dem Landkreis Ludwigsburg. Letztlich steht jeder Einzelne in der Pflicht, sich ausreichend vor einer Infektion zu schützen und die Verbreitung des Erregers zu verhindern.
Gleichzeitig sehen wir uns in unserem Gesundheitszentrum in der Verantwortung, Euch weiterhin in Euren gesundheitlichen Aktivitäten zu unterstützen.
Damit dies auch weiterhin möglich ist, bitten wir alle, die von offizieller Seite empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, damit auch wir die Ausbreitung- und Ansteckungsgefahr minimieren. Insbesondere verweisen wir auf unser aushängendes Hygiene- und Betriebskonzept.
Wir tun unser Möglichstes, um etwaige Einschränkungen zu minimieren und die offiziellen Empfehlungen für den Erhalt unserer Gesundheit umzusetzen.
Ab dem 12. Januar 2022 sind die folgenden, wesentlichen Punkte und Änderungen zu beachten:
- Das Betriebs- und Hygienekonzept bleibt im Wesentlichen bestehen (siehe Aushang).
- Generell ist für den Zutritt zum Gesundheitszentrum für alle Besucher (Mitglieder usw) das aktuelle Stufenkonzept der Landesregierung einzuhalten. Notwendige Testnachweise dürfen im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
- Basisstufe:
Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern (nicht geimpft, oder genesen) ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. - Warnstufe:
Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet. Im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. - Alarmstufe:
Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nicht gestattet. Im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet. - Alarmstufe II:
Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt nicht gestattet. Geimpften, oder genesenen Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich bei vorhandener Booster-Impfung, oder wenn die 2te Impfung, bzw. eine überstandene Infektion mindestens 14 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Im freien ist der Zutritt nur Geimpften, oder genesenen Besucherinnen und Besuchern gestattet.
- Basisstufe:
- Schülerin oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre, welche an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt zum Gesundheitszentrum gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument oder vergleichbaren Nachweises zu erfolgen.
- Den COVID-19-Schnelltest könnt ihr auch bei uns kostenpflichtig durchführen (solange vorrätig).
- Das Tragen einer medizinischen Maske ist in solchen Situationen verpflichtend, in denen der Mindestabstand unterschritten werden könnte. Hierbei müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar, z.B. KN95. /N95- /KF94- /KF95-Masken) tragen.
- Bitte meldet euch für die Präsenz-Teilnahme an Kursen oder dem Gerätetraining weiterhin an.
- Alle die, aus persönlichen Gründen vorsichtig sein möchten, steht unser Online Programm, als Ausweichmöglichkeit, weiterhin zur Verfügung.